Leistungen

Pflegeleistungen

Auf Grund von Alter, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit sind viele alltägliche Handlungen, wie die tägliche Körperpflege, das Zubereiten von Mahlzeiten oder die Organisation der Haushaltsführung, nicht mehr selbstständig zu bewältigen. Dies bildet jedoch die Grundlage, sich zu Hause in seinem Wohlbefinden nicht beeinträchtigt zu fühlen.

Um weiterhin Ihren Alltag in Ihrer Häuslichkeit zu meistern, bieten wir Ihnen folgende Pflegeleistungen an:

  • Körperpflege (Baden, Duschen bzw. Waschen am Wachbecken oder im Bett),
  • Hilfen beim An- und Ausziehen,
  • Lagern/Betten,
  • Toilettengänge, Inkontinenzversorgung,
  • Nahrungszubereitung,
  • Einkäufe, Hauswirtschaft,
  • Betreuungsleistungen u. v. m.

Behandlungspflege –
Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V

Benötigen Sie Hilfe bei der Versorgung von Wunden oder bei der Behandlung von Diabetes? Auch beim Anziehen von Kompressionsstrümpfen oder beim Richten einer Medikamentenbox helfen wir Ihnen gern.

Wir übernehmen Ihre ärztlichen Verordnungen, um sie bestmöglich medizinisch zu versorgen, und erbringen im Rahmen der Behandlungspflege u. a. folgende Leistungen:

  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden,
  • Medikamentengabe und -überwachung, Medikamente richten,
  • Verabreichung von Injektionen,
  • Kompressionstherapie (Kompressionsverbände oder Kompressionsstrümpfe),
  • Insulininjektionen und Blutzuckermessungen,
  • Dekubitusbehandlung,
  • Stomapflege,
  • Katheterversorgung.

Verhinderungspflege

Bei Verhinderung der pflegenden Angehörigen durch Urlaub oder Krankheit übernehmen wir die Pflege für die Zeit Ihrer Abwesenheit bzw. Verhinderung. Dazu zählen nicht nur Pflegeleistungen, sondern auch hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Einkäufe.

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2, und unter der Voraussetzung, dass die zu pflegende Person mindestens 6 Monate in der Häuslichkeit von ihren Angehörigen versorgt wurde.

Sollten Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, werden Sie von uns gern unterstützt.

Pflegeberatung § 37 Abs. 3 SGB XI

Beratungseinsätze in der eigenen Häuslichkeit dienen der Sicherung der Qualität und Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger, die Pflegegeld beziehen, jedoch keine professionelle Pflege durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Wir geben in regelmäßigen Intervallen Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung für die Pflegeperson.

Die Intervalle der Pflegeberatung richten sich nach den Pflegegraden der Pflegebedürftigen:

  • bei Pflegegrad 1 können bis zu 2 Beratungen im Jahr in Anspruch genommen werden,
  • bei Pflegegrad 2 und 3 gibt es eine halbjährliche Beratungspflicht,
  • bei Pflegegrad 4 und 5 ist die Beratungspflicht vierteljährlich.

Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Jeder Pflegebedürftige in der Häuslichkeit hat die Möglichkeit den Entlastungbetrag in Höhe von 125 € monatlich für Hilfen bei der Haushaltsführung oder für Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Der Entlastungsbetrag dient nicht nur der Entlastung pflegender Angehöriger, sondern auch der Förderung der Selbstständigkeit und der Selbstgestaltung des Alltagslebens der Pflegebedürftigen selbst.

Wir unterstützen Sie in Form von:

  • Haushaltsnahen Dienstleistungen, wie Hilfen in der Hauswirtschaft und Einkäufe,
  • Betreuungsleistungen, z. B. gemeinsame Spaziergänge und Unterhaltungen.

Folgende Leistungen bieten wir zusätzlich an:

  • Hauswirtschaftliche Dienstleistungen,
  • Einkäufe,
  • Beschäftigungs- und Betreuungsleistungen,
  • Organisation von Pflegehilfsmitteln,
  • Unterstützung und Organisation von
    Dienstleistungen und Terminen:

    • Physiotherapieleistungen,
    • Essen auf Rädern,
    • Friseurtermine,
    • Fußpflegetermine.